Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.
Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen. Auch die Kostenübernahme für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können vereinbart werden.
Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind allerdings in der Regel von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall - außer bei unfallbedingtem Zahnverlust - erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.