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Haus­rat­ver­si­che­rung übernimmt Schäden auch im Urlaub

Hausratversicherung übernimmt Schäden auch im Urlaub

Hierzulande haben die weitaus meisten Verbraucher eine Haus­rat­ver­si­che­rung abgeschlossen, die bei verschiedenen Schäden eintritt, die sich am Hausrat ereignen können. In dem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, ob diese Versicherung auch dann greift, wenn beispielsweise im Urlaub ein Einbruch in das Hotelzimmer oder das Ferienhaus geschieht.

In aller Regel ist es so, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung auch für Objekte greift, die vom Versicherungsnehmer im Urlaub zum Wohnen genutzt werden. Nor­malerweise reicht eine gewöhnliche Haus­rat­ver­si­che­rung für diesen Schutz aus, allerdings muss gewährleistet sein, dass der Vertragsbaustein "Außenversicherung" integriert ist.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass im Zuge einer solchen Außenversicherung kein normaler Diebstahl versichert ist, sondern ausschließlich der Einbruchdiebstahl. Dies bedeutet, dass die Haus­rat­ver­si­che­rungen den Schaden nur unter der Voraussetzung übernehmen, dass die Hotelzimmertür oder die Tür des Ferienhauses verschlossen war, sodass der Einbrecher in das Zimmer oder das Haus eindringen muss. Ferner ist zu beachten, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung normalerweise nur für einen begrenzten Zeitraum bei Aufenthalten in fremden Immobilien oder Wohnungen gilt, und zwar meistens maximal für 60 bis 90 Tage.



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