Hierzulande haben die weitaus meisten Verbraucher eine Hausratversicherung abgeschlossen, die bei verschiedenen Schäden eintritt, die sich am Hausrat ereignen können. In dem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, ob diese Versicherung auch dann greift, wenn beispielsweise im Urlaub ein Einbruch in das Hotelzimmer oder das Ferienhaus geschieht.
In aller Regel ist es so, dass die Hausratversicherung auch für Objekte greift, die vom Versicherungsnehmer im Urlaub zum Wohnen genutzt werden. Normalerweise reicht eine gewöhnliche Hausratversicherung für diesen Schutz aus, allerdings muss gewährleistet sein, dass der Vertragsbaustein "Außenversicherung" integriert ist.
Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass im Zuge einer solchen Außenversicherung kein normaler Diebstahl versichert ist, sondern ausschließlich der Einbruchdiebstahl. Dies bedeutet, dass die Hausratversicherungen den Schaden nur unter der Voraussetzung übernehmen, dass die Hotelzimmertür oder die Tür des Ferienhauses verschlossen war, sodass der Einbrecher in das Zimmer oder das Haus eindringen muss. Ferner ist zu beachten, dass die Hausratversicherung normalerweise nur für einen begrenzten Zeitraum bei Aufenthalten in fremden Immobilien oder Wohnungen gilt, und zwar meistens maximal für 60 bis 90 Tage.