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Ein Einbruch kann teuer werden – Davor schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung

Ein Einbruch kann teuer werden – Davor schützt die Hausratversicherung

Wohnen Sie in Bremen? Schon schlecht. Die Hansestadt hat die höchste Einbruchrate in ganz Deutschland. Auf 100.000 Einwohner kommen hier immerhin 541 Wohnungseinbrüche. In Thüringen sind es hingegen nur 45. Insbesondere in Großstädten stieg die Einbruchkriminalität im letzten Jahr rapide.

http://www.gdv.de/2015/05/bayern-saarland-und-baden-wuerttemberg-mit-alarmierendem-anstieg/

Dieser Anstieg ließ die Große Koalition nicht kalt. Sie beschloss im April, dass Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter mit Erlaubnis des Vermieters bis zu 1.500 Euro Zuschuss erhalten, wenn sie Alarmanlagen und einbruchsichere Türen installieren. Außerdem wollen die Koalitionsfraktionen die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Sicherheitstechnik sowie weitere Fördermöglichkeiten prüfen.

Auch die Polizei sinnt auf Abhilfe. Neben mechanischen Sicherungen für alle Türen und Fenster empfiehlt sie:

 

  • Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab!
  • Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.
  • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
  • Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
  • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei!
  • Geben Sie keine Hinweise auf Abwesenheit bspw. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!

 

Und wenn alle Vorsichtsmaßnahmen einen Einbruch nicht verhindern konnten, schützt die Haus­rat­ver­si­che­rung zumindest vor den finanziellen Folgen. Sie zahlt bei Beschädigung oder Verlust von Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen im Haushalt. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, sondern auch bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten greifen im Normalfall Höchstgrenzen. Entscheidend für alle Leistungen ist allerdings, dass die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde.



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